Personenstandsregister Deutschland des Deutschen Reiches

Personenstandsregister

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Das rechtsfähige Deutsche Reich ist zu keiner Zeit untergegangen und wird in den Staatsgrenzen zum 31. Juli 1914 durch die Verfassung des Deutschen Reiches beschrieben. Somit ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) von 1913 des Deutschen Reiches anzuwenden.

Der urkundlich bescheinigte Eintrag in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches ist der einzige Nachweis, daß sie wieder als natürliche Person nach RuStaG 1913 Deutsche Reichs- und Staatsangehörige sind und den dadurch garantierten (Artikel 3 der Deutschen Reichsverfassung) rechtlichen Schutz genießen.
Der Bundesrath und der Volks-Reichstag beschloß im Jahr  2011 Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern zu berufen, da er zu diesem Zeitpunkt den Nachweis einer gesetzlich korrekten 3,5 jährigen Reichsbeamtenausbildung nachweisen konnte und somit allen Ausweisen und Urkunden durch seine Unterschrift Rechtskraft und die staatliche Anerkennung erteilen konnte. Alles nachzulesen und zu entnehmen aus dem amtlichen Mitteilungsblatt des Deutschen Reiches: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/

Ausgestellte Urkunden sind nur mit dem Amtssiegel des Deutschen Reiches und mit der Unterschrift eines legitimen Urkundsbeamten, in unserem Fall der Staatssekretär des Innern, gültig. Die von andern sich selbst ernannten kommissarischen Regierungen, Exilregierungen, Gemeinden, Reichsbürgern, Bewegungen, Religionsgemeinschaften und Gruppen ausgestellten und unterzeichneten Urkunden, Ausweis und Pässe sind unter vorsätzlicher Täuschung ungültig, besitzen keine Rechtskraft und sind gemäß dem Strafgesetzbuch ein Straftatbestand. Schon der Versuch ist strafbar.

Im Jahr 2011 wurde das Personenstandsregister eingerichtet, um hier eingetragen werden zu können, erfordert es der freiwilligen Eintragung in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches.

Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter unserer staatlichen Druckerei:
https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/

Lassen Sie sich nicht von BRD-, DDR- und Stasi-Ubooten verleiten, sich in deren Register eintragen zu lassen, das wäre gleichzusetzen mit dem Register der Nazis

Die Beantragung der Ausweise und Urkunden erfolgt unter:

Artikel 2  ……daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.

Deutsche Verfassung, Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Verfassung Deutschland, Reichsverfassung, Verfassung 1871, Bundesverfassung

Artikel 3: Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des Reichs.

Artikel 4: Der Beaufsichtigung seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:

Artikel 5: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag.

Im Deutschen Reich gelten uneingeschränkt die bis zum 28. Oktober 1918 beschlossenen und nie außer Kraft gesetzten Reichsgesetze.

Artikel 11: Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages.

RGBl-1005232-Nr7 Übergangsgesetz zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches

Ernennung zum Bevollmächtigten im Bundesrath des Herrn Erhard Lorenz

Ernennung zum Präsidialsenat im Bundespräsidium von Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern

Das Reichs- und Bundespräsidium

 




Geburtsurkunde (staatlich)

Geburtenregister Deutschland im Deutschen Reich

Bereich Geburten
ePost: standesamt@bundespraesidium.de

Staatlich berufene Standesbeamte, sind gemäß Beamtengesetz und im Sinne des Personenstandsgesetzes, für Deutschland im Deutschen Reich ernannt und können sich über eine Ernennungsurkunde ausweisen.

Sollten sich irgendwelche andere Personen im Staatsgebiet des Deutschen Reiches als Standesbeamte bezeichnen, ohne daß diese durch das Deutsche Reich anerkannt wurden, so ist dies ebenso eine Täuschung wie deren Vorgänger, diese Feststellung gilt bis zum 10.11.1918 zurück.

Zusätzlich sind die Gesetzesänderungen zum Stand 28. Oktober 1918 zu berücksichtigen, sehen Sie hierzu im Deutschen Reichsanzeiger hier…….

Der Präsidialsenat, der Bundesrath, der Volks-Reichstag und die hohen Amtsträger distanzieren sich von allen sogenannten Standesbeamten der BRD, die ernannt und bisher eingesetzt wurden.

Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1. Oktober 1874 im Königreich Preußen, ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem.

Hier können Sie den Registerauszug Ihres Personenstandes (Personenstandsurkunde) bestellen.

Aufgaben

Die meisten der amtlichen Vorgänge betreffen

Geburten – Eintragung im Geburtenregister (i. d. R. nach Meldung der Eltern, Hebamme, Arzt oder Krankenhaus) – und Ausstellung einer Geburtsurkunde.

Hier können Sie eine staatliche Geburtsurkunde bestellen.

Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften – meist in feierlichem Rahmen, bei welchem das Eheversprechen und Ringwechsel erfolgt und der Standesbeamte zumindest eine kurze Ansprache hält. Siehe auch Ehe, und Eheurkunde.

Hier können Sie eine staatliche Heiratsurkunde bestellen.

In den meisten Ländern findet die standesamtliche vor der kirchlichen Trauung statt und erfordert – wie bei dieser – zwei Trauzeugen. (Standesamtliche Trauung in Deutschland erfordert keine Trauzeugen mehr)

Todesfälle und Ausstellung einer Sterbeurkunde. Viele Standesbeamte wirken hier auch beratend oder erleichtern den Angehörigen den Kontakt zu Bestattungsunternehmen.

Diese drei Vorgänge dürfen nur amtlich vorgenommen werden, weil sie die Gesellschaft in hohem Maß betreffen und Missbräuche unbedingt zu vermeiden sind.

Die Sachbearbeitung obliegt bei den Standesbeamten.

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Geschichte

In früherer Zeit wurden die sogenannten Personenstandfälle (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle) nur in den von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet. Diese Kirchenregister wurden im Laufe der Zeit trotz ihres rein kirchlichen Charakters weithin auch allgemein öffentlichen und staatlichen Zwecken dienstbar gemacht. Die Folge war, dass der Staat auf die Führung dieser Register Einfluss nahm und der staatlichen Aufsicht durch die unteren Verwaltungsbehörden unterstellte.

Zivile Standesämter wurden zwischen 1792 und 1808 im französisch besetzen Rheinland eingeführt. Die ältesten Standesamtsbücher datieren von 1792. Die anderen Standesämter wurden durch den Code Civil anschließend eingerichtet.

Erst mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurden zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Geburts-, Heirats- und Sterberegister) eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt kann die Ehe bürgerlich-rechtlich auch nur noch vor dem Standesbeamten eingegangen werden.

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Heiratsurkunde (staatlich)

Bereich Heiraten und Eheschließungen

ePost: standesamt@bundespraesidium.de

Staatlich berufene Standesbeamte, sind gemäß Beamtengesetz und im Sinne des Personenstandsgesetzes, für Deutschland im Deutschen Reich ernannt und können sich über eine Ernennungsurkunde ausweisen.

Sollten sich irgendwelche andere Personen im Staatsgebiet des Deutschen Reiches als Standesbeamte bezeichnen, ohne daß diese durch das Deutsche Reich anerkannt wurden, so ist dies ebenso eine Täuschung wie deren Vorgänger, diese Feststellung gilt bis zum 10.11.1918 zurück.

Zusätzlich sind die Gesetzesänderungen zum Stand 28. Oktober 1918 zu berücksichtigen, sehen Sie hierzu im Deutschen Reichsanzeiger hier…

Der Präsidialsenat, der Bundesrath, der Volks-Reichstag und die hohen Amtsträger distanzieren sich von allen sogenannten Standesbeamten der BRD, die ernannt und bisher eingesetzt wurden.

Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1. Oktober 1874 im Königreich Preußen, ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem.

Hier können Sie den Registerauszug Ihres Personenstandes (Personenstandsurkunde) bestellen.

Aufgaben

Die meisten der amtlichen Vorgänge betreffen

Geburten – Eintragung im Geburtenregister (i. d. R. nach Meldung der Eltern, Hebamme, Arzt oder Krankenhaus) – und Ausstellung einer Geburtsurkunde.

Hier können Sie eine staatliche Geburtsurkunde bestellen.

Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften – meist in feierlichem Rahmen, bei welchem das Eheversprechen und Ringwechsel erfolgt und der Standesbeamte zumindest eine kurze Ansprache hält. Siehe auch Ehe, und Eheurkunde.

Hier können Sie eine staatliche Heiratsurkunde bestellen.

In den meisten Ländern findet die standesamtliche vor der kirchlichen Trauung statt und erfordert – wie bei dieser – zwei Trauzeugen. (Standesamtliche Trauung in Deutschland erfordert keine Trauzeugen mehr)

Todesfälle und Ausstellung einer Sterbeurkunde. Viele Standesbeamte wirken hier auch beratend oder erleichtern den Angehörigen den Kontakt zu Bestattungsunternehmen.

Diese drei Vorgänge dürfen nur amtlich vorgenommen werden, weil sie die Gesellschaft in hohem Maß betreffen und Missbräuche unbedingt zu vermeiden sind.

Die Sachbearbeitung obliegt bei den Standesbeamten.

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Geschichte

In früherer Zeit wurden die sogenannten Personenstandfälle (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle) nur in den von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet. Diese Kirchenregister wurden im Laufe der Zeit trotz ihres rein kirchlichen Charakters weithin auch allgemein öffentlichen und staatlichen Zwecken dienstbar gemacht. Die Folge war, dass der Staat auf die Führung dieser Register Einfluss nahm und der staatlichen Aufsicht durch die unteren Verwaltungsbehörden unterstellte.

Zivile Standesämter wurden zwischen 1792 und 1808 im französisch besetzen Rheinland eingeführt. Die ältesten Standesamtsbücher datieren von 1792. Die anderen Standesämter wurden durch den Code Civil anschließend eingerichtet.

Erst mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurden zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Geburts-, Heirats- und Sterberegister) eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt kann die Ehe bürgerlich-rechtlich auch nur noch vor dem Standesbeamten eingegangen werden.

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Führungszeugnis

Das Zentralregister beim Bundespräsidium ist nicht gleichzusetzen mit dem polizeilichen Führungszeugnis.

Das Führungszeugnis (Deutschland, früher polizeiliches Führungszeugnis oder Unbescholtenheitszeugnis), ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer natürlichen Person (Deutschland), bestehend aus Urteilen wegen Verbrechen und Vergehen der betreffenden Person.

Das Zentralregister des Bundespräsidialamtes ist ein reichsweites vom Bundespräsidium geführtes Register, in das sämtliche strafgerichtlichen Urteile, Vermerke über Schuldunfähigkeit, gerichtliche Feststellungen zur Betäubungsmittelabhängigkeit und zum Verbot der Ausübung eines Gewerbes sowie nachträgliche Entscheidungen der Gerichte wie Straferlaß, Strafaussetzung und Führungsaufsicht eingetragen werden. In dieses Register wird jede strafgerichtliche Verurteilung aufgenommen, unabhängig von der Höhe der Strafe.

Das allgemein bekannte polizeiliches Führungszeugnis ist nur ein Auszug aus dem Zentralregister und enthält nicht zwangsläufig alle Eintragungen, die auch im Zentralregister verzeichnet sind.

Vorlage polizeiliches Führungszeugnis?

Viele Arbeitgeber, Universitäten und staatliche Behörden bestehen auf die Vorlage eines Führungszeugnisses. Wenn Sie sich bei einer Behörde bewerben, müssen Sie ein sogenanntes behördliches Führungszeugnis vorlegen.

Was steht im Führungszeugnis?

In ein Führungszeugnis werden Geldstrafen ab 91 Tagessätzen sowie Freiheitsstrafen über 3 Monate aufgenommen. Jugendstrafen werden aufgenommen, wenn sie höher als 2 Jahre sind und nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Wenn Sie also zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von unter 3 Monaten rechtskräftig verurteilt wurden, gelten Sie (umgangssprachlich) als „nicht vorbestraft”.

(Dies sind die aktuellen Regeln des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes“, an die wir uns orientieren)

Achtung: Alle Urteile und Verfahren des „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“, die mangels staatlicher Richter und mangels § 15. GVG, de jure nichtig sind, wird eine vorhergehende Prüfung im Zentralregister oder einer beauftragten Behörde erfolgen.

Können Eintragungen aus dem Führungszeugnis gelöscht werden?

Eintragungen aus dem Führungszeugnis können gelöscht werden. Dabei ist je nach Strafe eine bestimmte Tilgungsfrist zu beachten.

Bei Verurteilungen zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten beträgt die Frist 3 Jahre. Die Frist zur Tilgung beträgt ebenfalls 3 Jahre, bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr 1 Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen wurde und im Register keine weiteren Eintragungen vorhanden sind. Die dreijährige Tilgungsfrist gilt zudem bei Jugendstrafen von nicht mehr als einem Jahr sowie Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Bei Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr beträgt die Tilgungsfrist 10 Jahre.

In allen anderen Fällen gilt die regelmäßige Tilgungsfrist von 5 Jahren. Die Frist zur Tilgung der Eintragung im Führungszeugnis beginnt mit dem Tag des ersten Urteils zu laufen.

Wie kann eine Eintragung im Führungszeugnis gelöscht werden?

Die Löschung der Eintragungen im Führungszeugnis erfolgt automatisch nach Ablauf der Tilgungsfrist. Im Gegensatz dazu müssen Löschungen von Eintragungen aus dem Bundeszentralregister beantragt werden. Für Eintragungen im Bundeszentralregister gelten auch längere Tilgungsfristen.

(Dies sind die aktuellen Regeln des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes“, an die wir uns orientieren)

Achtung: Alle Urteile und Verfahren des „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“, die mangels staatlicher Richter und mangels § 15. GVG, de jure nichtig sind, wird eine vorhergehende Prüfung im Zentralregister oder einer beauftragten Behörde erfolgen.

Wo bekomme ich ein Führungszeugnis?

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses können Sie bei dem für Sie zuständigen Volks-Büro, beim Reichsamt des Innern oder beim Bundespräsidium beantragen. Der Antrag kann nur persönlich und schriftlich erfolgen. Sie benötigen hierzu einen Reichspersonenausweis oder einen Reichs-Reisepaß.

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Achtung: Alle Urteile und Verfahren des „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“, die mangels staatlicher Richter und mangels § 15. GVG, de jure nichtig sind, wird eine vorhergehende Prüfung im Zentralregister oder einer beauftragten Behörde erfolgen.

Direkt über unseren Shop bestellen:
https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/produkt/fuehrungszeugnis/

(wird durch das Bundespräsidialamt erstellt) oder

https://bundespraesidium.de/standesamt/produkt/fuehrungszeugnis/

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Reichsgewerbeantrag

Reichs-Gewerbeanmeldung (RGA)
Sie erhalten hiermit die Möglichkeit, Ihr bisheriges illegales BRD-Gewerbe staatlich zu legalisieren bzw. ein neues Gewerbe im Deutschen Reich anzumelden. Weitere Infos, weiter unten.Sie benötigen hierzu einen Reichs-Personenausweis durch uns und den Nachweis, daß Sie das Gewerbe ausüben können (BRD-Vorschriften hierzu sind nichtig) ein Meisterbrief ist nicht zwingend. RGA Antragsformular (pdf-Vorlage) Postleitzahl des Deutschen Reiches

Nur mit RPA
Die Gewerbeanmeldung ist erst verbindlich,
mit dem Siegel und der Unterschrift unserer
dafür verantwortlichen Behörde.


(pdf-Vorlage mit klick auf  Bild)

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Der Gewerbeschein, wird zweifach ausgedruckt, das Original auf speziellem Papier. Das Material ist hochbelastbar, wasserbeständig, alterungsbeständig und resistent gegen viele organische Lösungsmittel. Zusätzlich wird ein BRD-Abwehr-Mustertext mitgeliefert und eine amtliche Anweisung zur Abwehr der Systemvasallen.

Die Legalisierung der bisherigen BRD-Gewerbe mit folgendem Mustertext, den Sie verwenden können. Bitte bei den Anschreiben auch die Kopie des Reichsgewerbes und des Reichs-Personenausweises beilegen. Nun folgt der Mustertext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie selbst schon wissen sind alle BRD-Gewerbe keine staatlichen Gewerbe, sondern Gewerbe, die nicht der tatsächlichen geltenden Gewerbeordnung entsprechen, da es unter dem Aspekt „DEUTSCH“ an der Geschäftsfähigkeit und Rechtsfähigkeit mangelt. Diesen Mangel habe ich bei meinem Gewerbe behoben, wie Sie im Anhang durch die Kopie des Reichsgewerbes und meines Reichs-Personenausweises sehr gut erkennen können.
Nun erwarte ich von Ihnen den Nachweis, daß Ihre firmenmäßig geführte Behörde mir den Nachweis erbringt, daß Sie auch für die Reichsgewerbe zuständig sind. Können Sie das nicht nachweisen, entbinden Sie mich mit sofortiger Wirkung von Abgaben jeglicher Art, die mit meinem „BRD-DEUTSCH-Gewerbe“ in Verbindung stehen, denn Reichsrecht geht vor BRDrecht, was Sie natürlich wissen.
Weitere Diskussionen über Ihren Zustand erspare ich mir und verbleibe.

Mit freundlichen Grüßen

 

*******************

 

Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

 

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Reichs-Reisepaß

Seit dem 06. Dezember 2016

Bevor Sie sich einen Reichs-Reisepaß besorgen, sollten Sie sich ausreichend informiert haben, denn nun reisen Sie als rechtsfähige und geschäftsfähige natürliche, womöglich auch als juristische Person. Sie sollten wissen, was diese Entscheidung bedeutet. Die Reichs-Reisepässe werden nur an die im Personenstandsregister geführten Reichs- und Staatsangehörige ausgegeben. Darum empfehlen wir Ihnen, nachfolgende Gesetze zu studieren:

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Zu Ihrem Verständnis verweisen wir auf die tatsächlich anzuwendenden Gesetze des Deutschen Reiches, die Sie finden werden unter: http://deutscher-reichsanzeiger.de (Gesetzesseite und Amtsblattseite).

Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913 (aktuelle Fassung):

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung (Personenstandsgesetz):

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/personenstandsgesetz-1875-stand-18-08-1896/

Gesetz betreffend die Ausweispflicht in Deutschland (Deutsches Reich):

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1410081-nr32-gesetz-ausweispflicht-ausweisegesetz/

Paßgesetz des Deutschen Reiches:

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1610281-nr30-passgesetz-des-deutschen-reiches/

Reichs-Reisepaß (RRP)

Sie erhalten hier den Reisepaß des
Deutschen Reiches.

RRP-Antragsformular (pdf-Vorlage)
RRP-Beschreibung (pdf-Vorlage)
Postleitzahl des Deutschen Reiches

Voraussetzung ist der Besitz des RPA, da dieser im Reisepaß mit einer RRP-ID integriert ist.

Merkmale zum RRP:
kein elektr. Speichermedium;
keine biometrischen Daten;
keine integrierte Antenne;
keine Fingerabdrücke;

100 % Handarbeit;
100 % Datenschutz;
Sicherheitspapier;
hohe Fälschungssicherheit;
32 Seiten;
Paß in transparenter Schutzhülle;

RRP-Beschreibung (pdf-Vorlage)


(pdf-Antragsformular mit klick auf  Bild)

 Achtung:
Der Reisepaß ist nur verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde. Er hat eine eigene ID-Nr. die sich von der RPA-ID-Nr. unterscheidet.

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Haben Sie bitte Verständnis, daß Bestellungen eines Reisepasses, bis zu vier Wochen nach Erhalt aller dafür notwendigen Unterlagen, dauern kann.  

Lesen Sie die Gesetzgebung

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Volk,
vom 22. Juli 1913

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

Wer die Reisepäße herstellt (& 7. Absatz 2 des nachfolgenden Gesetzes)

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1610281-nr30-passgesetz-des-deutschen-reiches/

Wer für den Datenschutz verantwortlich ist (& 7. Absatz 3 des nachfolgenden Gesetzes)

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1610281-nr30-passgesetz-des-deutschen-reiches/

*******************

 

Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

 

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Staatsangehörigkeitsausweis (staatlich) = Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde

Staatsangehörigkeitsurkunde

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen werden, denn der BRD-Personalausweis oder der deutsche BRD-Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. (Dies ist die BRvD-Aussage zur Staatsangehörigkeit) WICHTIGE Aussage der Reichsleitung: Dem ist nicht so!
Der Reichs- und Staatsangehörigkeitsausweis ist identisch mit der Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde

Sie erhalten hiermit endlich einen echten Nachweis Ihrer Reichs- und Staatsangehörigkeit.

(Reichsangehörigkeit in Verbindung mit der Bundesstaatsangehörigkeit und der Nationalstaatsangehörigkeit Deutschland)

 RuStA Antragsformular (pdf-Vorlage)

 Postleitzahl des Deutschen Reiches

Für Kinder benötigen wird die Geburts- oder Abstammungs- „Urkunde“ und ein Paßbild. Für Erwachsene gilt als Grundlage der RPA.

Hinweis:“Stand“ bedeutet Titel, Beruf, Berufung und „in“ = der derzeitige Wohnsitz.
Geburtsdatum und „zu“ = wo Sie geboren sind.

Die RuSta-Urkunde ist erst verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde.

RuSta-Urkunde
(pdf-Vorlage mit klick auf Bild)

Hinweis zur Legitimation

Hinweis zu anderen Ausweisen

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Lesen Sie hierzu die Gesetzgebung

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich
„RuStAG-1913“ vom 22. Juli 1913

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

*******************

 

Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

 

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde (staatlich) = Reichs- und Staatsangehörigkeitsausweis

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen werden, denn der BRD-Personalausweis oder der deutsche BRD-Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. (Dies ist die BRvD-Aussage zur Staatsangehörigkeit) WICHTIGE Aussage der Reichsleitung: Dem ist nicht so!
Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde

Sie erhalten hiermit endlich einen echten Nachweis Ihrer Reichs- und Staatsangehörigkeit.

(Reichsangehörigkeit in Verbindung mit der Bundesstaatsangehörigkeit und der Nationalstaatsangehörigkeit Deutschland)

RuStaU Antragsformular (pdf-Vorlage)

Postleitzahl des Deutschen Reiches

Für Kinder benötigen wird die Geburts- oder Abstammungs- „Urkunde“ und ein Paßbild. Für Erwachsene gilt als Grundlage der RPA.

Hinweis:“Stand“ bedeutet Titel, Beruf, Berufung und „in“ = der derzeitige Wohnsitz.
Geburtsdatum und „zu“ = wo Sie geboren sind.

Die RuSta-Urkunde ist erst verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde.

RuSta-Urkunde
(pdf-Vorlage mit klick auf Bild)

Hinweis zur Legitimation

Hinweis zu anderen Ausweisen

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Lesen Sie hierzu die Gesetzgebung

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich
„RuStAG-1913“ vom 22. Juli 1913

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

 

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Entlassungsurkunde aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet

Diese Urkunde wird nur an Reichs- und Staatsangehörige ausgestellt, die mindestens einen Reichs-Personenausweis besitzen, und kann mit dem Antrag eines RPA mitbestellt werden. Mit dieser Urkunde sind Sie aus dem „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ entlassen. Jede Maßnahme, die nun irgendwelche sich selbst bezeichnende Behörden der BRD gegen Sie unternehmen, gelten als Straftat. Auch dann, wenn Sie sich dem Druck und der Willkür beugen und unter Gewaltanwendung die Forderungen begleichen.

Wenn Sie sich mit dieser Entlassungsurkunde vom System erfreien wollen, dann ist es wichtig, daß Sie alle Straftaten und Willkürakte beweissichern, um diese später vor dem Deutschen Gerichtshof, über eine Privatklage gegen die betreffenden Straftäter, einklagen zu können.

Diese Entlassungsurkunde ist zugleich auch eine amtliche Willenserklärung.
Für Erwachsene gilt als Grundlage der RPA.

Antrag der Entlassungsurkunde

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Den Text der Entlassungsurkunde sollen Sie verstanden haben, darum ist es wichtig diesen auch zu kennen.

An dieser Stelle zitieren wir hier den Urkundentext:

Wird gemäß dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 bescheinigt – durch die Eintragung ins Personenstandregister alle Rechte erworben zu haben, um aus den Pflichten des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes“, wie es durch den sogenannten Bund verwaltet und geregelt wird, entlassen zu werden. Mit dieser Entlassung sind alle Forderungen und Handlungen gegen die Entlassene, durch Bedienstete und Beamten eines Bundes und seiner Länder, ein Straftatbestand, der für den Täter mit dem Verlust der bürgerlichen Rechte verbunden ist. Die Ersatzhaftung des Täters wird davon nicht berührt.

Diese Urkunde gilt auch als Willenserklärung der hier genannten Person, die den Schutz des Deutschen Reiches in Anspruch nimmt und sich von Handlungen aller außerhalb dieses Rechtskreises handelnden Unternehmungen distanziert.

Die Urkunde immer mit dem amtlichen Begleitschreiben in den Einsatz bringen

Diese Entlassungsurkunde (Antrag)

Die Verwendung dieses Textes hat keine Rechtskraft, wenn diese nicht vom Staatssekretär des Innern unterzeichnet wurde. Zusätzlich muß diese Urkunde auch im Personenstandsregister gelistet sein.

*******************

Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staats-angehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de