Das Zentralregister beim Bundespräsidium ist nicht gleichzusetzen mit dem polizeilichen Führungszeugnis.

http://bundespraesidium.de/praesidialamt/fuehrungszeugnis/

Das Führungszeugnis (Deutschland, früher polizeiliches Führungszeugnis oder Unbescholtenheitszeugnis), ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer natürlichen Person (Deutschland), bestehend aus Urteilen wegen Verbrechen und Vergehen der betreffenden Person.

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses können Sie bei dem für Sie zuständigen Volks-Büro, beim Reichsamt des Innern oder beim Bundespräsidium beantragen. Die Beantragung kann nur persönlich und schriftlich erfolgen. Sie benötigen hierzu einen Reichspersonenausweis oder einen Reichs-Reisepaß.

Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente (pdf)