Geburts-, Heirats- und Sterberegister werden im Personenstandregister Deutschland eingepflegt. Kontakt zum Personenstandregister des Standesamt Deutschland im Deutschen Reich bekommen Sie über

http://bundespraesidium.de/standesamt/

Dieses Personenstandsregister mußte für Deutschland eingerichtet werden, da die von der BRD geführten Personenstandsregister, nur noch im Sinne der EU, als gewerbliche Unternehmungen handeln. Die BRD wurde über sein Bonner Grundgesetz mit Artikel 23 neue Fassung (Stand: 1992) der EU einverleibt. Somit obliegt es der freiwilligen Entscheidung des Deutschen Volkes, wann es bereit sein wird, seine Deutschland als Ganzes und das Deutsche Reich wieder handlungsfähig einzurichten.   

https://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/personenstandsgesetz-1875-stand-18-08-1896/

Die Personenstandsurkunde kann hier ganz einfach bestellt werden. Bitte nur bestellen wenn ein Eintrag im Personenstandsregister Deutschland besteht, und sie ein Dokument besitzen, das durch uns ausgestellt wurde.

Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente (pdf)