Geburtsurkunde (staatlich)
€22,00
Die nach römischen Recht gewerblich ausgestellt Geburtsurkunde, wird durch unsere Geburtsurkunde, staatsrechtlich für rechtsgültig erklärt und beglaubigt. (Sie erhalten ein Original und ein Duplikat)
Beschreibung
Im Sinne des Artikel 4 Absatz 12 der Verfassung des Deutschen Reiches, wird mit unserer Urkunde die Geburt die “nach römischen Recht gewerblich erfasste wurde”, staatlich für rechtsgültig erklärt und beglaubigt.
Für Deutschland gilt: Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, Artikel 2 der Reichsverfassung.
Ergebnis: Die neu ausgestellte Geburtsurkunde, erhält durch uns die staatliche Beglaubigung, wie dies durch § 1. des Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzlich garantiert ist.
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