Reichs-Personenausweis

Reichs-Personenausweis

Achtung: Wird der Personenausweis über diesen Shop bestellt, so sind unbedingt folgende Unterlagen einzureichen:
a) Der unterzeichnete und ausgefüllte Antrag;
b) Ein Paßbild;
c) Kopie der Geburts- oder Abstammungsurkunde
d) Kopie des aktuellen Ausweises (freiwillig, Ablaufdatum ist unwichtig)
Bitte die Seite zum Reichs-Personenausweis vorher gut studieren

Das Antragsformular (pdf)

Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente (pdf)




Reichs-Fahrerlaubnis

Reichs-Fahrerlaubnis

Achtung: Wird die Fahrerlaubnis über diesen Shop bestellt, so sind unbedingt folgende Unterlagen einzureichen:
a) Der unterzeichnete und ausgefüllte Antrag;
b) Ein Paßbild; (in der Regel verwenden wir das Bild vom Personenausweis)
c) Kopie des Reichs-Personenausweises
d) Kopie der bestandenen Fahrklassen  (Führerschein)
Bitte die Seite zur Reichs-Fahrerlaubnis vorher gut studieren

Das Antragformular (pdf)

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Reichs-Reisepass

Bevor Sie sich einen Reichs-Reisepaß besorgen, sollten Sie sich ausreichend informiert haben, denn nun reisen Sie als rechtsfähige und geschäftsfähige natürliche, womöglich auch als juristische Person. Sie sollten wissen, was diese Entscheidung bedeutet. Die Reichs-Reisepässe werden nur an die im Personenstandsregister geführten Reichs- und Staatsangehörige ausgegeben.

Reichs-Reisepaß

Achtung: Wird der Reisepaß über diesen Shop bestellt, so sind unbedingt folgende Unterlagen einzureichen:
a) Der unterzeichnete und ausgefüllte Antrag;
b) Ein Paßbild; (in der Regel verwenden wir das Bild vom Personenausweis)
c) Kopie des Reichs-Personenausweises
d) Kopie der Geburtsurkunden weitere einzutragende Personen (wie Kinder)
Bitte die Seite zum Reichs-Reisepaß vorher gut studieren

Der Reisepaß ist nur verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde. Er hat eine eigene ID-Nr., die sich von der RPA-ID-Nr. unterscheidet.

Haben Sie bitte Verständnis, daß Bestellungen eines Reisepasses, bis zu weiteren vier Wochen nach Erhalt aller dafür notwendigen Unterlagen, dauern kann.

Das Antragsformular (pdf)

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Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde (staatlich)

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen werden, denn der BRD-Personalausweis oder der deutsche BRD-Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. (Dies ist die BRvD-Aussage zur Staatsangehörigkeit) WICHTIGE Aussage der Reichsleitung: Dem ist nicht so!

Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde (staatlich) = Reichs- und Staatsangehörigkeitsausweis

Achtung: Wird diese Staatsangehörigkeitsurkunde über diesen Shop bestellt, so sind unbedingt folgende Unterlagen einzureichen:
a) Der unterzeichnete und ausgefüllte Antrag;
b) Ein Paßbild; (nur dann, wenn uns noch kein Bild vorliegt)
c) Kopie der Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur dann, wenn uns noch keine der Urkunde vorliegt)
d) Kopie des aktuellen Ausweises (freiwillig, Ablaufdatum ist unwichtig)
Bitte die Seite zur Reichs- und (Bu)Staatsangehörigkeitsurkunde vorher gut studieren. Für die Beantragung staatlicher Urkunden und Ausweise benötigen volljährige vorrangig bzw. zeitgleich einen Reichs-Personenausweis.

Ab dem 01.01.2021 erhalten Sie mit der Bestellung dieser Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde
a) die Bundesstaatsangehörigkeit (BuSta) in Bezug zur Reichsangehörigkeit
b) die Nationalstaatsangehörigkeit Deutschland (RuSta) in Bezug zur Reichsangehörigkeit

Die RuSta-Urkunde ist erst verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde.

Das Antragsformular (pdf)

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Entlassungsurkunde aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet

Diese Urkunde wird nur an Reichs- und Staatsangehörige ausgestellt, die mindestens einen Reichs-Personenausweis besitzen, und kann mit dem Antrag eines RPA mitbestellt werden. Mit dieser Urkunde sind Sie aus dem „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ entlassen. Jede Maßnahme, die nun irgendwelche sich selbst bezeichnende Behörden der BRD gegen Sie unternehmen, gelten als Straftat. Auch dann, wenn Sie sich dem Druck und der Willkür beugen und unter Gewaltanwendung die Forderungen begleichen.

Wenn Sie sich mit dieser Entlassungsurkunde vom System erfreien wollen, dann ist es wichtig, daß Sie alle Straftaten und Willkürakte beweissichern, um diese später vor dem Deutschen Reichsgericht über eine Privatklage gegen die betreffenden Straftäter einklagen zu können.

Entlassungsurkunde aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet

Es reicht vollkommen aus, die Urkunde hierüber zu bestellen, wenn Sie einen Reichs-Personenausweis von uns besitzen!

Das Antragformular (pdf)

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Reichsgewerbe

Sie erhalten hiermit die Möglichkeit, Ihr bisheriges illegales BRD-Gewerbe staatlich zu legalisieren bzw. ein neues Gewerbe im Deutschen Reich anzumelden. Weitere Informationen, weiter unten. Sie benötigen hierzu einen Reichs-Personenausweis durch uns und den Nachweis, daß Sie das Gewerbe ausüben können (BRD-Vorschriften hierzu sind nichtig) ein Meisterbrief ist nicht zwingend. RGA Antragsformular (pdf-Vorlage) Postleitzahl des Deutschen Reiches

Reichsgewerbeantrag

Achtung: Wird das Reichsgewerbe über diesen Shop bestellt, so sind unbedingt folgende Unterlagen einzureichen:
a) Der unterzeichnete und ausgefüllte Antrag;
c) Kopie des Reichs-Personenausweises
d) Kopie des BRD-Gewerbes (wenn eines vorhanden ist)
Bitte die Seite zum Reichsgewerbe vorher gut studieren

Das Antragsformular (pdf)

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Führungszeugnis

Das Zentralregister beim Bundespräsidium ist nicht gleichzusetzen mit dem polizeilichen Führungszeugnis.

http://bundespraesidium.de/praesidialamt/fuehrungszeugnis/

Das Führungszeugnis (Deutschland, früher polizeiliches Führungszeugnis oder Unbescholtenheitszeugnis), ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer natürlichen Person (Deutschland), bestehend aus Urteilen wegen Verbrechen und Vergehen der betreffenden Person.

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses können Sie bei dem für Sie zuständigen Volks-Büro, beim Reichsamt des Innern oder beim Bundespräsidium beantragen. Die Beantragung kann nur persönlich und schriftlich erfolgen. Sie benötigen hierzu einen Reichs-Personenausweis oder einen Reichs-Reisepaß.

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Geburtsurkunde (staatlich)

Im Sinne des Artikel 4 Absatz 12 der Verfassung des Deutschen Reiches, wird mit unserer Urkunde die Geburt, die „nach römischen Recht gewerblich erfasste wurde“, staatlich für rechtsgültig erklärt und beglaubigt.

Für Deutschland gilt: Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, Artikel 2 der Reichsverfassung.

Ergebnis: Die neu ausgestellte Geburtsurkunde, erhält durch uns die staatliche Beglaubigung, wie dies durch § 1. des Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzlich garantiert ist. Für die Beantragung staatlicher Urkunden und Ausweise benötigen volljährige vorrangig bzw. zeitgleich einen Reichs-Personenausweis.

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Heiratsurkunde bzw. Eheurkunde

Im Sinne des Artikel 4 Absatz 12 der Verfassung des Deutschen Reiches, wird mit dieser Urkunde die „gewerblich vollzogene“ Eheschließung für rechtsgültig erklärt und beglaubigt.

Für Deutschland gilt: Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, Artikel 2 der Reichsverfassung.

Ergebnis: Gewerblich vollzogene Eheschließung durch BRD-Unternehmen erhalten durch uns die staatliche Beglaubigung. Bitte beim Beantragen einer staatlichen Heiratsurkunde, auch die beiden Trauzeugen angeben, Vor- und Familienname mit Anschrift. Für die Beantragung staatlicher Urkunden und Ausweise benötigen volljährige vorrangig bzw. zeitgleich einen Reichs-Personenausweis.

Das Antragsformular (pdf)

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