Entlassungsurkunde aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet

Diese Urkunde wird nur an Reichs- und Staatsangehörige ausgestellt, die mindestens einen Reichs-Personenausweis besitzen, und kann mit dem Antrag eines RPA mitbestellt werden. Mit dieser Urkunde sind Sie aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet entlassen. Jede Maßnahme die nun irgendwelche sich selbst bezeichnende Behörden der BRD gegen Sie unternehmen, gelten als Straftat. Auch dann, wenn Sie sich dem Druck und der Willkür beugen und unter Gewaltanwendung die Forderungen begleichen.

Wenn Sie sich mit dieser Entlassungsurkunde vom System erfreien wollen, dann ist es wichtig, daß Sie alle Straftaten und Willkürakte beweissichern, um diese später vor dem Deutschen Gerichtshof, über eine Privatklage gegen die betreffenden Straftäter, einklagen zu können.

Diese Entlassungsurkunde (Antrag) zugleich auch amtl. Willenserklärung

Antrag der Entlassungsurkunde

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Den Text der Entlassungsurkunde sollen Sie verstanden haben, darum ist es wichtig diesen auch zu kennen.

An dieser Stelle zitieren wir hier den Urkundentext:

wird gemäß dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 bescheinigt – durch die Eintragung ins Personenstandregister alle Rechte erworben zu haben, um aus den Pflichten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, wie es durch den sogenannten Bund verwaltet und geregelt wird, entlassen zu werden. Mit dieser Entlassung sind alle Forderungen und Handlungen gegen die Entlassene, durch Bedienstete und Beamten eines Bundes und seiner Länder, ein Straftatbestand der für den Täter mit dem Verlust der bürgerlichen Rechte verbunden ist. Die Ersatzhaftung des Täters wird davon nicht berührt.

Diese Urkunde gilt auch als Willenserklärung der hier genannten Person, die den Schutz des Deutschen Reiches in Anspruch nimmt und sich von Handlungen aller außerhalb dieses Rechtskreises handelnden Unternehmungen distanziert.

Die Urkunde immer mit dem amtlichen Begleitschreiben in den Einsatz bringen

Diese Entlassungsurkunde (Antrag)

Die Verwendung dieses Textes hat keine Rechtskraft, wenn diese nicht vom Staatssekretär des Innern unterzeichnet wurde. Zusätzlich muß diese Urkunde auch im Personenstandsregister gelistet sein.

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur ein legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z.B. die BRD ist der der “Weimarer-Republik-Adler” aber nicht der des wahren Deutschen Reiches.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staats-angehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de