Staatsangehörigkeitsausweis (staatlich) = Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde

Staatsangehörigkeitsurkunde

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen werden, denn der BRD-Personalausweis oder der deutsche BRD-Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. (Dies ist die BRvD-Aussage zur Staatsangehörigkeit) WICHTIGE Aussage der Reichsleitung: Dem ist nicht so!
Der Reichs- und Staatsangehörigkeitsausweis ist identisch mit der Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde

Sie erhalten hiermit endlich einen echten Nachweis Ihrer Reichs- und Staatsangehörigkeit.

(Reichsangehörigkeit in Verbindung mit der Bundesstaatsangehörigkeit und der Nationalstaatsangehörigkeit Deutschland)

RuStA Antragsformular (pdf-Vorlage)

Postleitzahl des Deutschen Reiches

Zusätzlich Geburts- oder Abstammungs -„urkunde“ hinzufügen und eine Foto von Ihnen, im Fall das noch kein RPA angefordert wurde.

Hinweis:“Stand“ bedeutet Titel, Beruf, Berufung und „in“ = der derzeitige Wohnsitz.
Geburtsdatum und „zu“ = wo Sie geboren sind.

Die RuSta-Urkunde ist erst verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde.

RuSta-Urkunde
(pdf-Vorlage mit klick auf  Bild)

Hinweis zur Legitimation

Hinweis zu anderen Ausweisen

 

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Lesen Sie hierzu die Gesetzgebung

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich
„RuStAG-1913“ vom 22. Juli 1913

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

*******************

Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde (staatlich) = Reichs- und Staatsangehörigkeitsausweis

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen werden, denn der BRD-Personalausweis oder der deutsche BRD-Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. (Dies ist die BRvD-Aussage zur Staatsangehörigkeit) WICHTIGE Aussage der Reichsleitung: Dem ist nicht so!
Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde

Sie erhalten hiermit endlich einen echten Nachweis Ihrer Reichs- und Staatsangehörigkeit.

(Reichsangehörigkeit in Verbindung mit der Bundesstaatsangehörigkeit und der Nationalstaatsangehörigkeit Deutschland)

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Postleitzahl des Deutschen Reiches

Zusätzlich Geburts- oder Abstammungs- „urkunde“ hinzufügen und eine Foto von Ihnen, im Fall das noch kein RPA angefordert wurde.

Hinweis:“Stand“ bedeutet Titel, Beruf, Berufung und „in“ = der derzeitige Wohnsitz.
Geburtsdatum und „zu“ = wo Sie geboren sind.

Die RuSta-Urkunde ist erst verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde.

RuSta-Urkunde
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Lesen Sie hierzu die Gesetzgebung

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich
„RuStAG-1913“ vom 22. Juli 1913

RuStaG-1913 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz

Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Reichs-Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnis für das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches

Reichs-Fahrerlaubnis (RFE)

RFE Antragsformular (pdf-Vorlage)

Postleitzahl des Deutschen Reiches

Nur mit RPA (Reichs-Personenausweis) erhältlich

Bitte hierbei noch die Kopie des derzeitigen Führerscheins beilegen


(pdf-Vorlage mit klick auf  Bild)

Hinweis zu anderen Ausweisen und
deren Legitimation

 

Hinweis zur Legitimation

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Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß wir eine Reichs-Fahrerlaubnis nur dann ausstellen können und werden, wenn Sie auch wirklich im Besitz eines „alten“ Führerscheines sind!  Wird Ihnen dieser Führerschein entzogen, z. B. durch Trunkenheit am Steuer oder auch anderen Delikten, so verliert auch die Reichs-Fahrerlaubnis für den Zeitraum des Entzugs, seine Gültigkeit! Es gelten im Sinne der Sicherheit die aktuellen Regeln!

Ein Blick in die Gesetze und Verordnungen der BRD läßt tief blicken, wie sehr hier heute noch Verwirrung herrscht. So kann man im §. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) der BRD folgendes lesen: „Gilt nicht für die Bundesrepublik Deutschland“ Wer eine Gefahr für andere darstellt, kann aus dem Verkehr gezogen werden! Und wenn sie ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind, ist das der Fall! Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung auch unumgänglich.

Legitime Gesetze, Urkunden, Ausweise usw. sind in der tatsächlichen Verfassung unter Artikel 4 festgelegt:
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel4

KFZ Steuer wurde vom tatsächlichen Gesetzgeber am 31.01.2013 außer Kraft gesetzt:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1301133-nr3-gesetz-kraftfahrzeugsteuer-ausser-kraft/

Geschwindigkeitsüberwachungsgesetz:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1109221-nr22-gesetz-ueberwachung-geschwindigkeit/

Die aktuelle verwendeten Überwachungsgeräte werden nur von geschäftsunfähigen Privatunternehmen verwendet. Hinzu kommt, daß das dafür benutzt OWiG seinen Geltungsbereich nur auf Schiffen und Flugzeugen beschreibt und nachweislich durch die Aufhebung des Einführungsgesetzes 2007 außer Kraft gesetzt wurde!

Privathaftungsgesetz der BRD-Exekutive:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1111011-nr26-erlass-privathaftung-der-brd-exekutive/

Wird man zu einer „MPU“ eingeladen, so ist die Teilnahme eine freiwillige Entscheidung. Warum? Weil es an der Geschäftsfähigkeit dieser Betreiber mangelt und es nur dem System dient, um Menschen zu diskreditieren oder zu unterdrücken. Eine sogenannte „MPU“ hat aus der Sicht des Deutschen Reiches keine Wirkung, das bedeutet, daß eine Reichs-Fahrerlaubnis nach Ablauf der Owi-Frist ausgestellt wird oder wieder gilt.

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter, wie der BRD, ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches. Es gilt für alle Artikel 4 der einzig wahren Reichsverfassung bzw. Verfassung des Deutschen Reiches und Verfassung Deutschlands.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
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14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Reichs-Personenausweis

Personenausweis und gleichzeitiger Eintrag in das Personenstansregister gemäß Gesetz

Reichs-Personenausweis (RPA)

RPA Antragsformular (pdf-Vorlage)

Achtung für die korrekte Anzeige der PDF Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader, Firefox kann sie zwar anzeigen, jedoch können Sie die Feldfunktionen nicht benutzen um Ihre Anträge ausgefüllt ausdrucken zu können!
Postleitzahl des Deutschen Reiches

Geburts- o. Abstammungs“urkunde“ erforderlich
und Kopie eines vorhergehenden Ausweises,
(wenn möglich) dabei spielt es für uns keine Rolle, ob dieser abgelaufen ist oder nicht.

Siehe auch die Staatsangehörigkeitsurkunde nach RuStAG 1913


(pdf-Vorlage mit klick auf  Bild)

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Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Dummheit regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

Sie wissen nicht, ob sie im Gebiet des Deutschen Reiches geboren wurden? Diese Karte sollte Ihnen dabei helfen.

Wir haben uns für die 2-stellige PLZ entschieden, da diese auch die noch fehlenden Ostgebiete berücksichtigen.

Sehen Sie hier das betreffende Gesetz:

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1507292-nr19-verordnung-postleitzahlen-einteilung/

oder
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/2015/rgbl-08-Aug-2015.htm#Nr19

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

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3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de