Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane

Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane, deren Gesetze und Dokumente.

Die Deutschen werden, wie die angewandten Gesetze es vorschreiben, als „Staatenlos“ geführt, da sie sich für das „Vereinigte Wirtschaftgebiet“ entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen, die als Reichsbürger eingestuft werden, zu. Der Gelbe Schein und die Ausweise der Reichsbürger sowie der BRD sind Urkundenfälschungen und helfen dem Mangel, „im Besitz einer Staatsangehörigkeit zu sein“, NICHT ab.

Gemäß der Deutschen Reichsverfassung https://www.verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe „Bundesrath“ und „Volks-Reichstag“ nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Beide Verfassungsorgane haben die Körperschaft Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von ihr angefertigten und ausgegebenen Dokumente, in öffentlich einberufenen Tagungen, genehmigt und legitimiert.

Seit dem Jahr 1919, gab es auf deutschem Boden zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) und dies bis in das Jahr 2009. Erst am 23. Mai 2009 wurde das Parlament als Volks-Reichstag durch den Bundesrath (vor dem Reichstag in Berlin) proklamiert und nachfolgende per Gesetzblatt reaktiviert.

Hier die Kurzerklärung, wer uns NICHT legitimiert hat: Als souverän denkende und handelnde Deutsche, legen wir keinen Wert auf Genehmigungen und Legitimationen durch BRD-Personal, Reichsbürger, nicht deutsche Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die „Bonner BRDDDRdvD“ oder deren nicht staatliche Unternehmungen.

Wir legitimieren uns durch die offenkundige Anwendung und Durchführung unserer Deutschen Reichserfassung, seit dem 29. Mai 2008!

Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches NUR durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und die Anwendung der souveränen Gesetze durch das Deutsche Volk erfolgen kann. Der „Bundesrath“ und der „Volks-Reichstag“ haben sich das ab 2008 auf die Nationalflagge geschrieben und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze hier im Amtsblatt: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von allen Fremdverwaltungen und feindlich gesinnten Bewegungen, Parteien und Reichsbürger verabschieden können.


Welche Verfassung geht dem BRDrecht vor?

Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung vorrangig und immer als den übergeordneten Rechtskreis zu verstehen.

http://verfassung-deutschland.de#Artikel2

(Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Unternehmungen können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Das GG des BRD beruft sich durch das Bundesverfassungsgericht auf die Weimarer Verfassung von 1919, auch wenn sie das abstreitet.

Zitat aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140: “Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ Querverweise dazu: Urteil:1. Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363))

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.

Das GG besagt aber auch:
Artikel 31
des GG: “Bundesrecht bricht Landesrecht
Frage: Wer ist der Bund, der das Bundesrecht hat?
Diese Weimarer Verfassung besagt:
Artikel 13 der Weimarer Verfassung: “Reichsrecht bricht Landesrecht”
Frage: Welches Reichrecht bricht hier was?

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.



Die einzig wahre und nie außer Kraft gesetzte Verfassung Deutschlands besagt:

Artikel 2 der Verfassung Deutschland:  „……..daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen…….“.

Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht.

Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige Verfassung, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitatanfang: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…” Zitatende.  So wird mit Artikel 13 der WRV den damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt.

Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung Deutschlands, Zitatanfang: “Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:” aber lesen Sie selbst …….  Zitatende


Übertragen wir diese Erkenntnis nun auf Staatsangehörigkeitsausweis, (bei der BRD der Gelbe Schein), dann darf doch verstanden werden, daß Urkunden und Ausweise des Deutschen Reiches, den Ausweisen und Urkunden eines Bundes und seiner Länder, vorgehen.

Es darf verstanden werden, daß die „BRD-Behörden“ keine Urkunden und Ausweise im Rechtskreis von „Deutschland als Ganzes“ (Grenzen 31.07.1914) ausstellen können und auch dafür NICHT legitimiert sind. Dies ist auch sehr leicht festzustellen durch die Verwendung des sogenannten Bundesadlers, der absolut identisch mit dem Adler der Weimarer Zionisten-Republik ist.

Dies wird noch bekräftigt, durch Artikel 4, Absatz 1. und  12. der Verfassung Deutschlands; Absatz 1 Zitatanfang:

„die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind,….“

Zitatende

Absatz 12: Zitatanfang:

sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;

Zitatende

Es darf verstanden werden, daß nur die Ausweise und Dokumente nach Reichs- und Bundesstaatsrecht ausgestellt werden können,
die unter https://www.deutsche-reichsdruckerei.de und https://www.reichsdruckerei.de zu finden sind.

Sie müssen sich nicht wundern, wenn die aktuellen Sicherheitskräfte (POLIZEI) keine Ordnung schaffen können, da sie ständig von Staatenlosen, Reichsbürgern, Patrioten, Parteien, Bewegungen, Religionsgruppen, Gemeindegründer, Freistaatgründern, Demos und Geschichtsfälschern mißbraucht und getäuscht wird. Wenn eine staatenlose Person die POLIZEI in Frage stellt, braucht sie sich nicht wundern, wenn sie auch wie eine rechtlose Person behandelt wird, denn Staatenlosigkeit bedeutet gemäß angewandten Gesetzen auch Rechtlosigkeit.

Auch hier darf verstanden werden, daß nicht die BRD gegen die Verfassung und Gesetze des Deutschen Reichs verstößt, sondern die oben genannten Gruppierungen, allen voran die Reichsbürgerszene. Die die BRD als Verräter und Betrüger tituliert, aber selbst gegen die Verfassung und die Gesetze Deutschlands und des Deutschen Reiches verstößt.

Wie soll es jemals zu einer Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands kommen, wenn 99% der Reichsbewegungen, Reichsbürger und Patrioten es ablehnen, die eingerichteten institutionalisierten Organe anzuerkennen. Persönliche Befindlichkeiten haben bei so einer wichtigen und weltpolitischen Aufgabe nichts verloren, es gelten folgende deutsche Werte: Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Mut zur Verantwortung und korrekten Handlung, Treue zur Verfassung und den wahren Reichsgesetzen, Treue zum Deutschen Volk und der deutschen Heimat.


Völkerrechtssubjekt ist das „Deutsche Reich“
Völkerrechtsobjekt ist der „Nationalstaat Deutschland“

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch da die echte Grenzgebung 1914 ist) Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der sogenannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.


Einfach in zwei Absätzen erklärt:

Nur Reichs- und Staatsangehörige, die im Besitz eines unserer Dokumente sind und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt werden, sind gemäß tatsächlichem Gesetz rechtsfähig und geschäftsfähig. Demgemäß berechtigt zu wählen, gewählt zu werden, ein Amt anzunehmen und auch ernannt zu werden.

WIR (Reichsleitung, Bundesrath und Volks-Reichstag), unsere Dokumente, Gesetze, Beschlüsse und Handlungen wurden nur durch rechts- und geschäftsfähige Deutsche legitimiert.

Herausgegeben durch das Reichsamt des Innern zum 18. November 2018




Naturalisation bzw. Einbürgerung

Unter einer Einbürgerung – auch Naturalisation  – wird der Erwerb einer Reichs- und Staatsangehörigkeit durch einen Exekutivakt verstanden, d. h. auf Antrag des Bewerbers bei der in dem jeweiligen Land zuständigen Behörde.

Einbürgerung bzw. Naturalisation nach Reichsrecht

Unsere aktuelle ( Antrag-der-Einbuergerung.pdf ) Antrag zur Einbürgerung, herausgegeben durch das Reichsamt des Innern zum 22. November 2017.

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Die Einbürgerung ist nötig, für alle Bürger, Fremdländer, Staatenlose, deren Eltern eine Staatsangehörigkeit besitzen, die sich nicht aus den Stämmen, Völkern und Volksgruppen der Deutschen Bundesstaaten, wie diese sich aus den Grenzen vom 31. Juli 1914 ableiten lassen. Die Einbürgerung durch die Unternehmen der BRD, des Vereinten Deutschland, des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes“, des Bund, haben hierzu nur einen unterstützenden Charakter, ohne rechtliche Ansprüche.

Folgende Gesetze sind zu berücksichtigen:
Verfassung Deutschland Artikel 3:

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/reichsverfassung/

oder  http://verfassung-deutschland.de/#Artikel3

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

oder: http://deutscher-reichsanzeiger.de/justitia-deutschland/R/RuStAG-1913.htm

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1410031-nr30-gesetz-erwerb-staatsangehoerigkeit/

oder: http://deutscher-reichsanzeiger.de/Gesetze/blog/2014/10/28/rgbl-1410031-nr30-gesetz-erwerb-reichsangehoerigkeit/

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/personenstandsgesetz-1875-stand-18-08-1896/

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1502061-nr02-ausfuehrungsverordnung-personenstandsgesetz/

oder: http://deutscher-reichsanzeiger.de/Gesetze/blog/1896/08/18/personenstandgesetz-1875-stand-18-08-1896/
Ausführungsverordnung zum Personenstandgesetz:
http://deutscher-reichsanzeiger.de/Gesetze/blog/2015/03/27/reichsgesetzblatt-rgbl-1502061-nr02-ausfuehrungsverordnung-personenstandgesetz/

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Die Einbürgerung ist zu unterscheiden von:

  • dem Erwerb der Reichs- und Staatsangehörigkeit durch den Geburtsort (Geburtsortsprinzip) oder durch Abstammung (Abstammungsprinzip). In diesen Fällen wird die Reichs- und Staatsangehörigkeit durch die Eintragung ins Personenstandregister Deutschland garantiert. Dies ist durch einen einfachen Antrag für einen Reichs-Personenausweis oder Reichs- und Staatsangehörigkeitsausweis (RuSta-Ausweis) möglich und ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • dem Erwerb der Reichs- und Staatsangehörigkeit durch Adoption oder durch Heirat mit einem (einer) Deutschen.
  • der Ehren-Reichs- und Staatsangehörigkeit. Diese wird nicht auf Antrag des Betroffenen gewährt, sondern um ihn auszuzeichnen.

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Reichs-Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnis für das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches

Reichs-Fahrerlaubnis (RFE)

RFE Antragsformular (pdf-Vorlage)

Postleitzahl des Deutschen Reiches

Nur mit RPA (Reichs-Personenausweis) erhältlich

Bitte hierbei noch die Kopie des derzeitigen Führerscheins beilegen


(pdf-Vorlage mit klick auf  Bild)

Hinweis zu anderen Ausweisen und
deren Legitimation

 

Hinweis zur Legitimation

Hinweis zu anderen Ausweisen

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Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß wir eine Reichs-Fahrerlaubnis nur dann ausstellen können und werden, wenn Sie auch wirklich im Besitz eines „alten“ Führerscheines sind!  Wird Ihnen dieser Führerschein entzogen, z. B. durch Trunkenheit am Steuer oder auch anderen Delikten, so verliert auch die Reichs-Fahrerlaubnis für den Zeitraum des Entzugs, seine Gültigkeit! Es gelten im Sinne der Sicherheit die aktuellen Regeln!

Ein Blick in die Gesetze und Verordnungen der BRD läßt tief blicken, wie sehr hier heute noch Verwirrung herrscht. So kann man im §. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) der BRD folgendes lesen: „Gilt nicht für die Bundesrepublik Deutschland“ Wer eine Gefahr für andere darstellt, kann aus dem Verkehr gezogen werden! Und wenn sie ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind, ist das der Fall! Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung auch unumgänglich.

Legitime Gesetze, Urkunden, Ausweise usw. sind in der tatsächlichen Verfassung unter Artikel 4 festgelegt:
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel4

KFZ Steuer wurde vom tatsächlichen Gesetzgeber am 31.01.2013 außer Kraft gesetzt:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1301133-nr3-gesetz-kraftfahrzeugsteuer-ausser-kraft/

Geschwindigkeitsüberwachungsgesetz:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1109221-nr22-gesetz-ueberwachung-geschwindigkeit/

Die aktuelle verwendeten Überwachungsgeräte werden nur von geschäftsunfähigen Privatunternehmen verwendet. Hinzu kommt, daß das dafür benutzt OWiG seinen Geltungsbereich nur auf Schiffen und Flugzeugen beschreibt und nachweislich durch die Aufhebung des Einführungsgesetzes 2007 außer Kraft gesetzt wurde!

Privathaftungsgesetz der BRD-Exekutive:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1111011-nr26-erlass-privathaftung-der-brd-exekutive/

Wird man zu einer „MPU“ eingeladen, so ist die Teilnahme eine freiwillige Entscheidung. Warum? Weil es an der Geschäftsfähigkeit dieser Betreiber mangelt und es nur dem System dient, um Menschen zu diskreditieren oder zu unterdrücken. Eine sogenannte „MPU“ hat aus der Sicht des Deutschen Reiches keine Wirkung, das bedeutet, daß eine Reichs-Fahrerlaubnis nach Ablauf der Owi-Frist ausgestellt wird oder wieder gilt.

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter, wie der BRD, ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches. Es gilt für alle Artikel 4 der einzig wahren Reichsverfassung bzw. Verfassung des Deutschen Reiches und Verfassung Deutschlands.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de