Asylantrag
Die BRD oder der Bund ist nicht dazu berechtigt, Menschen in das Gebiet des Deutschen Reiches gemäß den Grenzen vom 31. Juli 1914 einzubürgern, darum erhalten die Neustaatenlosen die gleichen Dokumente wie die Altstaatenlosen (Personalausweise). Wer länger als 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland war, kann die Reichsangehörigkeit beantragen oder durch Heirat erlangen, sofern er nicht schwerwiegende Straftaten begangen hat. Völkerrechtlich ist jedem Asylsuchenden zu helfen, sofern das eigene Volk nicht dadurch gefährdet wird. Das Deutsche Volk befindet sich wegen der politischen Besatzungslage derzeit selbst im Notstand.
Das Deutsche Reich bedeutet viel mehr…
Recht auf Heimat und Land
Recht auf Würde und Wahrheit
Recht auf eine staatliche Gerichtsbarkeit
Recht auf Recht
Recht auf eine staatliche Währung
Recht auf einen Friedensvertrag
Recht auf eine staatliche Verwaltung
Recht auf die Muttersprache
Recht auf Eigentum
Recht auf Selbstverwaltung
Beendigung der Fremdherrschaft
Recht auf Frieden für das Deutsche Volk
Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
Abschaffung von Sklaverei, Folter und Verfolgung
Recht auf Gesundheit
Recht auf Gedanken -, Gewissens – und Religionsfreiheit
Recht auf Bildung, Erziehung und Kunst
Recht auf Schutz und Arbeit für jeden durch den Staat
Recht auf eine soziale Ordnung
Recht auf unser Brauchtum, auf Sprache, Schrift und Gesang
Recht auf einen deutschen Staat, in dem die deutsche Kultur gilt
Recht auf nationalen Stolz „ICH BIN Deutscher“
Frieden auf der ganzen Welt
Selbstverwaltung in der kleinsten Einheit
Recht auf alle freie Energien, die uns die Erde anbietet
Recht auf freie Marktwirtschaft – Abschaffung der Monopole
Alle Macht geht vom Volke aus
Volksvertreter und Verwaltungen müssen den Bürgern dienen
Humanes Steuersystem – Abschaffung des Zinssystems
Keine Macht den Banken – Abschaffung des Kapitalismus
Das Beamtentum mit Haftung auf ein Minimum reduzieren
Kein Wahlrecht für nicht Reichsdeutsche, damit so etwas nie mehr passieren kann!
Das Deutsche Reich ist bestrebt, zu jeden einen freundschaftlichen Kontakt zu pflegen.
Wenn Sie glauben, daß die Dokumente der BRD Rechtskraft haben, dann fragen Sie sich doch mal, warum der Bund eine Firma der UN ist! Der Völkerbund der echten Deutschen (Der ewige Bund) hat mit diesem nichts zu tun! Nobody@un.org = Niemand = Nichts!
Wir sind der echte „ewige Bund“!
Siehe hierzu auch unseren Bericht, wer ist der Bund? https://www.nationalstaat-deutschland.de/einheit/
Und wer ist der Freistaat Bayern wirklich? Ich sage es ihnen, frei von Staatlichkeit!
Zitat:
Artikel 27 Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.
Dieser Artikel ist schlüssig mit dem Urteil BverfGE 77, 137 i.V. mit dem AufenthG § 2. Denn ohne Staatsangehörigkeitsausweis ist die Person lediglich ein Staatenloser indes ein Ausländer.
Zitat ende!
Also warum wollen Sie sich freiwillig ihrer Rechte entheben lassen?
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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.
Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern
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Naturalisation bzw. Einbürgerung
Unter einer Einbürgerung – auch Naturalisation – wird der Erwerb einer Reichs- und Staatsangehörigkeit durch einen Exekutivakt verstanden, d. h. auf Antrag des Bewerbers bei der in dem jeweiligen Land zuständigen Behörde.
Einbürgerung bzw. Naturalisation nach Reichsrecht
Unsere aktuelle ( Antrag-der-Einbuergerung.pdf ) Antrag zur Einbürgerung, herausgegeben durch das Reichsamt des Innern zum 22. November 2017.
Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)
Die Einbürgerung ist nötig, für alle Bürger, Fremdländer, Staatenlose, deren Eltern eine Staatsangehörigkeit besitzen, die sich nicht aus den Stämmen, Völkern und Volksgruppen der Deutschen Bundesstaaten, wie diese sich aus den Grenzen vom 31. Juli 1914 ableiten lassen. Die Einbürgerung durch die Unternehmen der BRD, des Vereinten Deutschland, des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes“, des Bund, haben hierzu nur einen unterstützenden Charakter, ohne rechtliche Ansprüche.
Folgende Gesetze sind zu berücksichtigen:
Verfassung Deutschland Artikel 3:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/reichsverfassung/
oder http://verfassung-deutschland.de/#Artikel3
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/
oder: http://deutscher-reichsanzeiger.de/justitia-deutschland/R/RuStAG-1913.htm
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1410031-nr30-gesetz-erwerb-staatsangehoerigkeit/
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/personenstandsgesetz-1875-stand-18-08-1896/
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1502061-nr02-ausfuehrungsverordnung-personenstandsgesetz/
oder: http://deutscher-reichsanzeiger.de/Gesetze/blog/1896/08/18/personenstandgesetz-1875-stand-18-08-1896/
Ausführungsverordnung zum Personenstandgesetz:
http://deutscher-reichsanzeiger.de/Gesetze/blog/2015/03/27/reichsgesetzblatt-rgbl-1502061-nr02-ausfuehrungsverordnung-personenstandgesetz/
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Die Einbürgerung ist zu unterscheiden von:
- dem Erwerb der Reichs- und Staatsangehörigkeit durch den Geburtsort (Geburtsortsprinzip) oder durch Abstammung (Abstammungsprinzip). In diesen Fällen wird die Reichs- und Staatsangehörigkeit durch die Eintragung ins Personenstandregister Deutschland garantiert. Dies ist durch einen einfachen Antrag für einen Reichs-Personenausweis oder Reichs- und Staatsangehörigkeitsausweis (RuSta-Ausweis) möglich und ist gesetzlich vorgeschrieben.
- dem Erwerb der Reichs- und Staatsangehörigkeit durch Adoption oder durch Heirat mit einem (einer) Deutschen.
- der Ehren-Reichs- und Staatsangehörigkeit. Diese wird nicht auf Antrag des Betroffenen gewährt, sondern um ihn auszuzeichnen.
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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.
Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern
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