Personenstandsregister Deutschland des Deutschen Reiches

Personenstandsregister

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Das rechtsfähige Deutsche Reich ist zu keiner Zeit untergegangen und wird in den Staatsgrenzen zum 31. Juli 1914 durch die Verfassung des Deutschen Reiches beschrieben. Somit ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) von 1913 des Deutschen Reiches anzuwenden.

Der urkundlich bescheinigte Eintrag in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches ist der einzige Nachweis, daß sie wieder als natürliche Person nach RuStaG 1913 Deutsche Reichs- und Staatsangehörige sind und den dadurch garantierten (Artikel 3 der Deutschen Reichsverfassung) rechtlichen Schutz genießen.
Der Bundesrath und der Volks-Reichstag beschloß im Jahr  2011 Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern zu berufen, da er zu diesem Zeitpunkt den Nachweis einer gesetzlich korrekten 3,5 jährigen Reichsbeamtenausbildung nachweisen konnte und somit allen Ausweisen und Urkunden durch seine Unterschrift Rechtskraft und die staatliche Anerkennung erteilen konnte. Alles nachzulesen und zu entnehmen aus dem amtlichen Mitteilungsblatt des Deutschen Reiches: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/

Ausgestellte Urkunden sind nur mit dem Amtssiegel des Deutschen Reiches und mit der Unterschrift eines legitimen Urkundsbeamten, in unserem Fall der Staatssekretär des Innern, gültig. Die von andern sich selbst ernannten kommissarischen Regierungen, Exilregierungen, Gemeinden, Reichsbürgern, Bewegungen, Religionsgemeinschaften und Gruppen ausgestellten und unterzeichneten Urkunden, Ausweis und Pässe sind unter vorsätzlicher Täuschung ungültig, besitzen keine Rechtskraft und sind gemäß dem Strafgesetzbuch ein Straftatbestand. Schon der Versuch ist strafbar.

Im Jahr 2011 wurde das Personenstandsregister eingerichtet, um hier eingetragen werden zu können, erfordert es der freiwilligen Eintragung in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches.

Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter unserer staatlichen Druckerei:
https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/

Lassen Sie sich nicht von BRD-, DDR- und Stasi-Ubooten verleiten, sich in deren Register eintragen zu lassen, das wäre gleichzusetzen mit dem Register der Nazis

Die Beantragung der Ausweise und Urkunden erfolgt unter:

Artikel 2  ……daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.

Deutsche Verfassung, Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Verfassung Deutschland, Reichsverfassung, Verfassung 1871, Bundesverfassung

Artikel 3: Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des Reichs.

Artikel 4: Der Beaufsichtigung seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:

Artikel 5: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag.

Im Deutschen Reich gelten uneingeschränkt die bis zum 28. Oktober 1918 beschlossenen und nie außer Kraft gesetzten Reichsgesetze.

Artikel 11: Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages.

RGBl-1005232-Nr7 Übergangsgesetz zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches

Ernennung zum Bevollmächtigten im Bundesrath des Herrn Erhard Lorenz

Ernennung zum Präsidialsenat im Bundespräsidium von Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern

Das Reichs- und Bundespräsidium

 




Staatliche Dokumente des Deutschen Reiches

Die Eintragung der natürlichen „Deutsch“en ins Personenstandsregister regelt das Personenstandsgesetz in Verbindung mit der Einbürgerung der natürlichen „Deutsch“en und auch der ausländischen Mitmenschen das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Gemäß „Bundeverfassungsgericht„-Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich (davon ausgeschlossen ist die Weimarer Republik, der Führerstaat, das Großdeutsche Reich und die BRD vor 1990 das vereinte Deutschland nach 1990) den Zusammenbruch überlebt und hat nach wie vor Rechtsgültigkeit und ist ab 2008 Teil-Handlungsfähigkeit.
Unser Ziel ist ein modernes souveränes Deutschland im Einklang mit den Völkern der Erde. Diesbezüglich sind die Grenzen, wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden, der unveräußerliche und nichtverhandelbare Gebietsstand, als ewiger Bund im Rechtskreis Deutschlands als Nationalstaat mit seinen Bundesstaaten im Deutschen Reich.
Sie interessieren sich für die staatlichen Reichsdokumente, dann lesen Sie bitte auch die jeweiligen Vorschriften zu den Dokumenten:

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Zu den Seiten unserer staatliche Dokumente Anträge in pdf
Reichs-Personenausweis (wichtigstes Dokument, um weitere Dokumente erwerben zu können) RPA
Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde (BuStaU+RuStaU) RuStaU
Reichs-Fahrerlaubnis RFE
Reichs-Reisepaß RRP
Entlassungsurkunde EntUrk
Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Begriff der Fremdregierung und wird staatlich als Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde geführt. RuStaU
Reichsgewerbeantrag RGA
Sie haben weitere Fragen, dann haben Sie hier die Möglichkeit
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Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente
Personenstandsurkunde  (Reichs- und Staatsangehörige können diese, absofort hier bestellen PSU
Führungszeugnis FüZs
Geburtsurkunde GebU
Heirats- bzw.Ehe-Urkunde EheU
Sterbeurkunde SterbU

Vorbereitung für den Erwerb staatlicher Dokumente, inklusive der Eintragung ins Personenstandsregister Deutschlands.

Die Kosten und Antragsformulare können Sie über unseren Shop https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/shop/ ermitteln. Das „BRD-Ade-Paket“ beinhaltet alle aktuellen Anträge, wichtige Rechtsmittel und Antworten zur Legitimation.

Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformularen (siehe oben die einzeln aufgelisteten Dokumente) halten Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder bereit.

Die nachfolgende Liste gilt nur für Deutsche

– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag, vorrangig der Reichs-Personenausweis,
(die jeweiligen Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Dokumente oder oben als pdf verlinkt)

Kopie Ihrer Geburts- oder Abstammungsurkunde
ein Lichtbild
Kopie vom BRD-Perso / BRD-Reisepass
Kopie vom BRD-„Führerschein“ oder auch internationale Führerscheine


Die nachfolgende Auflistung gilt für Nichtdeutsche, Fremdländer oder Ausländer.

– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag, vorrangig der Reichs-Personenausweis,
(die jeweiligen Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Dokumente oder oben als pdf verlinkt)

Einbürgerungsgenehmigung bzw. Naturalisation durch BRD-Unternehmen
Polizeiliches Führungszeugnis der BRD-Unternehmen
– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag für das betreffende Dokument

Ihre Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
ein Lichtbild (gute Qualität als Foto, digital hohe Auflösung)
Kopie vom BRD-Perso / int. Ausweis / BRD-Reisepass
Kopie vom BRD-“Führerschein” oder auch internationale Führerscheine

*(Urteile 2 Bvl.6/56, 2BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,226 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Bei Nachfragen zu den beantragten Dokumenten wenden Sie sich bitte zu normalen Tageszeiten an unsere jeweiligen Volks-Büros, an die Druckerei oder an die Zentrale.
Näheres erfahren Sie durch die Deutsche Reichsdruckerei

Telefon: +49(0)30/120 878 35
Fernkopierer: +49(0)2131/7399654
Mobil: +49(0)151/54 81 86 13
eMail-Adresse: kontakt@reichsdruckerei.de