Staatliche Dokumente des Deutschen Reiches

Die Eintragung der natürlichen „Deutsch“en ins Personenstandsregister regelt das Personenstandsgesetz in Verbindung mit der Einbürgerung der natürlichen „Deutsch“en und auch der ausländischen Mitmenschen das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Gemäß „Bundeverfassungsgericht„-Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich (davon ausgeschlossen ist die Weimarer Republik, der Führerstaat, das Großdeutsche Reich und die BRD vor 1990 das vereinte Deutschland nach 1990) den Zusammenbruch überlebt und hat nach wie vor Rechtsgültigkeit und ist ab 2008 Teil-Handlungsfähigkeit.
Unser Ziel ist ein modernes souveränes Deutschland im Einklang mit den Völkern der Erde. Diesbezüglich sind die Grenzen, wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden, der unveräußerliche und nichtverhandelbare Gebietsstand, als ewiger Bund im Rechtskreis Deutschlands als Nationalstaat mit seinen Bundesstaaten im Deutschen Reich.
Sie interessieren sich für die staatlichen Reichsdokumente, dann lesen Sie bitte auch die jeweiligen Vorschriften zu den Dokumenten:

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Zu den Seiten unserer staatliche Dokumente Anträge in pdf
Reichs-Personenausweis (wichtigstes Dokument, um weitere Dokumente erwerben zu können) RPA
Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde (BuStaU+RuStaU) RuStaU
Reichs-Fahrerlaubnis RFE
Reichs-Reisepaß RRP
Entlassungsurkunde EntUrk
Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Begriff der Fremdregierung und wird staatlich als Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde geführt. RuStaU
Reichsgewerbeantrag RGA
Sie haben weitere Fragen, dann haben Sie hier die Möglichkeit
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Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente
Personenstandsurkunde  (Reichs- und Staatsangehörige können diese, absofort hier bestellen PSU
Führungszeugnis FüZs
Geburtsurkunde GebU
Heirats- bzw.Ehe-Urkunde EheU
Sterbeurkunde SterbU

Vorbereitung für den Erwerb staatlicher Dokumente, inklusive der Eintragung ins Personenstandsregister Deutschlands.

Die Kosten und Antragsformulare können Sie über unseren Shop https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/shop/ ermitteln. Das „BRD-Ade-Paket“ beinhaltet alle aktuellen Anträge, wichtige Rechtsmittel und Antworten zur Legitimation.

Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformularen (siehe oben die einzeln aufgelisteten Dokumente) halten Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder bereit.

Die nachfolgende Liste gilt nur für Deutsche

– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag, vorrangig der Reichs-Personenausweis,
(die jeweiligen Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Dokumente oder oben als pdf verlinkt)

Kopie Ihrer Geburts- oder Abstammungsurkunde
ein Lichtbild
Kopie vom BRD-Perso / BRD-Reisepass
Kopie vom BRD-„Führerschein“ oder auch internationale Führerscheine


Die nachfolgende Auflistung gilt für Nichtdeutsche, Fremdländer oder Ausländer.

– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag, vorrangig der Reichs-Personenausweis,
(die jeweiligen Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Dokumente oder oben als pdf verlinkt)

Einbürgerungsgenehmigung bzw. Naturalisation durch BRD-Unternehmen
Polizeiliches Führungszeugnis der BRD-Unternehmen
– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag für das betreffende Dokument

Ihre Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
ein Lichtbild (gute Qualität als Foto, digital hohe Auflösung)
Kopie vom BRD-Perso / int. Ausweis / BRD-Reisepass
Kopie vom BRD-“Führerschein” oder auch internationale Führerscheine

*(Urteile 2 Bvl.6/56, 2BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,226 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Bei Nachfragen zu den beantragten Dokumenten wenden Sie sich bitte zu normalen Tageszeiten an unsere jeweiligen Volks-Büros, an die Druckerei oder an die Zentrale.
Näheres erfahren Sie durch die Deutsche Reichsdruckerei

Telefon: +49(0)30/120 878 35
Fernkopierer: +49(0)2131/7399654
Mobil: +49(0)151/54 81 86 13
eMail-Adresse: kontakt@reichsdruckerei.de



Reichs-Reisepaß

Seit dem 06. Dezember 2016

Bevor Sie sich einen Reichs-Reisepaß besorgen, sollten Sie sich ausreichend informiert haben, denn nun reisen Sie als rechtsfähige und geschäftsfähige natürliche, womöglich auch als juristische Person. Sie sollten wissen, was diese Entscheidung bedeutet. Die Reichs-Reisepässe werden nur an die im Personenstandsregister geführten Reichs- und Staatsangehörige ausgegeben. Darum empfehlen wir Ihnen, nachfolgende Gesetze zu studieren:

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Zu Ihrem Verständnis verweisen wir auf die tatsächlich anzuwendenden Gesetze des Deutschen Reiches, die Sie finden werden unter: http://deutscher-reichsanzeiger.de (Gesetzesseite und Amtsblattseite).

Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913 (aktuelle Fassung):

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung (Personenstandsgesetz):

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/personenstandsgesetz-1875-stand-18-08-1896/

Gesetz betreffend die Ausweispflicht in Deutschland (Deutsches Reich):

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1410081-nr32-gesetz-ausweispflicht-ausweisegesetz/

Paßgesetz des Deutschen Reiches:

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1610281-nr30-passgesetz-des-deutschen-reiches/

Reichs-Reisepaß (RRP)

Sie erhalten hier den Reisepaß des
Deutschen Reiches.

RRP-Antragsformular (pdf-Vorlage)
RRP-Beschreibung (pdf-Vorlage)
Postleitzahl des Deutschen Reiches

Voraussetzung ist der Besitz des RPA, da dieser im Reisepaß mit einer RRP-ID integriert ist.

Merkmale zum RRP:
kein elektr. Speichermedium;
keine biometrischen Daten;
keine integrierte Antenne;
keine Fingerabdrücke;

100 % Handarbeit;
100 % Datenschutz;
Sicherheitspapier;
hohe Fälschungssicherheit;
32 Seiten;
Paß in transparenter Schutzhülle;

RRP-Beschreibung (pdf-Vorlage)


(pdf-Antragsformular mit klick auf  Bild)

 Achtung:
Der Reisepaß ist nur verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde. Er hat eine eigene ID-Nr. die sich von der RPA-ID-Nr. unterscheidet.

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Haben Sie bitte Verständnis, daß Bestellungen eines Reisepasses, bis zu vier Wochen nach Erhalt aller dafür notwendigen Unterlagen, dauern kann.  

Lesen Sie die Gesetzgebung

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Volk,
vom 22. Juli 1913

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

Wer die Reisepäße herstellt (& 7. Absatz 2 des nachfolgenden Gesetzes)

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1610281-nr30-passgesetz-des-deutschen-reiches/

Wer für den Datenschutz verantwortlich ist (& 7. Absatz 3 des nachfolgenden Gesetzes)

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1610281-nr30-passgesetz-des-deutschen-reiches/

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

 

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de